Beantragen Sie bei Straf- oder Bußgeldsachen zuerst Akteneinsicht online zum Festpreis. So können Sie sich ein Bild machen, bevor Sie jemanden mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Wir bieten Ihnen die Abwicklung der Akteneinsicht online an. Sie erhalten die Akte von uns gescannt per E-Mail zugesandt.
Für 79,99€* und inkl. der ersten 50 Seiten gescannt per E-Mail bzw. als Download
Sie benötigen Akteneinsicht in einem Verfahren?
Gegen Sie wird ermittelt? Sie wurden von der Polizei, Staatsanwalt oder Steuerfahndung kontaktiert?
Sie haben einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten?
Sie benötigen Einsicht in Ihre Führerscheinakte für eine MPU?Der erste Schritt zu Ihrer Verteidigung ist die Akteneinsicht.
Durch einen Rechtsanwalt können Sie Einblick in die Akte der Behörde (z.B. Staatsanwaltschaft) erhalten. Dadurch erfahren Sie was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise gegen Sie vorliegen. Nur in Ausnahmefällen darf die Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht ablehnen (z.B. bei noch laufenden Ermittlungen, Opferschutz).
Noch bevor Sie einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragen, können Sie sich selbst ein Bild machen, indem Sie nur Akteneinsicht beauftragen.
Treten Sie nie unvorbereitet Ermittlungsbehörden gegenüber (Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Verwaltungsbehörden usw.). Nehmen Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht wahr!
Akteneinsicht beantragen
Akteneinsicht nutzen |
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Bei Vorladung, Anzeige, Strafbefehl, Bußgeld, Führerschein |
von Polizei, Zoll, Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft, Gericht, Führerscheinstelle |
Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Führerscheinsachen (z.B. MPU), Bußgeldverfahren, Todesermittlungen Angehöriger (z.B. bei Suizid) |
Bewertungen
Leistungsumfang
Pauschalpreis 79,99 €* |
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Antrag auf Akteneinsicht inkl. 50 gescannter Seiten (digital) |
Versand der Akte an Sie per E-Mail (PDF-Download) |
(optional) jede weitere Seite 19ct |
(optional) telefonische Erstberatung (max. 30 Min.) 99,99 € |
(optional) CD/DVD-Datenerfassung je 19,99€ |
In der Pauschale ist nicht enthalten, wenn die jeweilige Behörde die Akteneinsicht nicht auf Anhieb gewährt und eine weitere, individuelle Auseinandersetzung notwendig ist. In diesem Fall kontaktieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen ab. |
Thomas Schuhmacher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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